Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen (ISO 16321-1:2021); Deutsche Fassung EN ISO 16321-1:2022

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DIN EN ISO 16321-1

Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen (ISO 16321-1:2021); Deutsche Fassung EN ISO 16321-1:2022

Englischer Titel
Eye and face protection for occupational use - Part 1: General requirements (ISO 16321-1:2021); German version EN ISO 16321-1:2022
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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt die grundlegenden Anforderungen an Augen- und Gesichtschutzgeräte fest. Diese Schutzgeräte sind dazu ausgelegt die Augen und das Gesicht vor typischen betrieblichen Gefährdungen, wie zum Beispiel Aufprall von herumfliegenden Teilchen und Bruchstücken, optischer Strahlung, Staub, Spritzern, geschmolzenem Metall, Hitze, Flammen, heißen Teilchen, schädlichen Gasen und Dämpfen, welche eingeatmet werden könnten, zu schützen. Dieses Dokument gilt weiterhin für Produkte, welche für betriebsnahe Anwendungen, zum Beispiel "Do-it-yourself", aber nicht während der betrieblichen Tätigkeit, verwendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für: - Schutzgeräte, die speziell für den Schutz gegen Sonnenlicht vorgesehen sind, für welche die Normenreihe ISO 12312 gilt; - Schutzgeräte für medizinisch verschriebene Anwendungen (nicht betrieblich); zum Beispiel Augenschutz gegen trockene Augen, medizinisch verschriebene Tönungen; - Schutzgeräte zur Kontrolle der Strahlungsbelastung der Patientenaugen während diagnostischer Anwendungen (zum Beispiel ISO/DTR 22463); - Schutzgeräte während medizinischen oder ästhetischen zum Beispiel ILS-Anwendungen, für welche die Normenreihe ISO 12609 gilt; - Schutzgeräte für sportliche Aktivitäten, für welche die Normenreihe ISO 18527 gilt; - Laserschutzgeräte, für welche ISO 19818 gilt; - Gesichtsschutzgeräte zum Arbeiten unter Spannung, gegen Störlichtbögen, für welche IEC 62819 gilt; - Schutzgeräte zum Schutz gegen ionisierende Strahlung, zum Beispiel Röntgenstrahlung, für welche IEC 61331-3 gilt. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 94/SC 6 "Eye and face protection" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 85 "Augenschutzgeräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird, für die nationale Bearbeitung ist der NA 027-01-01 AA "Augenschutz" zuständig.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 166:2002-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Augenschutzgeräte gegen Störlichtbögen sind nicht mehr Teil des Anwendungsbereiches, für diese gilt IEC 62819; b) 4.2: Hinzufügen eines eigenen Teils zur physiologischen Verträglichkeit; c) 4.3: Hinzufügen der Anforderung, dass wechselbare Teile des Schutzgerätes einfach und ohne Werkzeug montierbar sein müssen; d) 4.5: Verwendung der Prüfköpfe aus DIN EN ISO 18526-4 anstelle derer aus EN 960. Dadurch hat sich auch die Beschreibung des zu schützenden Bereiches in 7.5 verändert; e) 5.1: Beschreibung des freien Sichtfeldes erfolgt über Winkel statt mit Ellipsen; f) Tabelle 1: Es gibt nur noch eine optische Klasse, die der früheren Klasse 2 entspricht; g) Tabelle 1: Hinzufügen eines Grenzwerts für den Unterschied des sphärischen Brechwertes zwischen rechtem und linkem Haupt-Durchblickpunkt; h) 6.5: Betrachtung des Haze-Wertes statt des Leuchtdichtekoeffizienten; i) 6.6: Hinzufügen von Anforderungen an den Transmissionsgrad des Tragkörpers; j) 6.7: Hinzufügen von Anforderungen an Sichtscheiben mit reflexmindernder Beschichtung; k) 7.2: Anforderung, dass Kopfbänder mindestens 10 mm breit sein müssen, ist weggefallen; l) 7.4: Prüfung der Mindestfestigkeit von vollständigen Augenschutzgeräten mit schwererer Stahlkugel; m) 7.9: Hinzufügen der Anforderung an die Durchdringung von Belüftungsöffnungen; n) 7.10: Änderung der Auftreffgeschwindigkeiten für die Prüfung des Schutzes gegen Teilchen hoher Geschwindigkeit wurden geändert; o) 7.11: Hinzufügen der High-Mass-Prüfung; p) 7.16: Hinzufügen der Anforderung an den Schutz gegen Flüssigkeitsströme; q) 7.19: Hinzufügen der Anforderung an den Schutz gegen Strahlungswärme; r) 7.20: Hinzufügen der Anforderung zur Chemikalienbeständigkeit; s) 7.21: Hinzufügen der Anforderung zum Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären; t) Abschnitt 8: Komplett neu gestaltet wurde die Kennzeichnung der Augenschutzgeräte; u) Abschnitt 9: Die vom Hersteller bereitzustellenden Informationen wurden zum Teil geändert; v) 10.2: Hinzufügen von expliziten Anforderungen an die Prüfmusterauswahl von Korrektionssichtscheiben. Gegenüber DIN EN 169:2003-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Tabelle 1: Änderung der Bereiche und der Anforderungen an den IR-Transmissionsgrad; b) Abschnitt 6: Änderung der Kennzeichnung der Schweißerschutzgeräte. Gegenüber DIN EN 170:2003-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Tabelle 5: Verschärfung der Anforderungen an den UV-Transmissionsgrad zwischen 313 nm und 365 nm. Gegenüber DIN EN 171:2002-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Tabelle 6: Änderung der Bereiche des IR-Transmissionsgrads und die Anforderungen an den IR-Transmissionsgrad; b) Erhöhung der oberen Grenze des Bezugsbereiches für die Messung einer möglichen erhöhten IR-Reflexion von 2000 nm auf 2500 nm. Gegenüber DIN EN 172:2002-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 6.1: Herabsetzung der unteren Grenze des Bereiches für den Mindestwert des spektralen Transmissionsgrades von 500 nm auf 475 nm; b) Tabelle 8: Änderung der Grenzwerte für die Transmission im UV-Bereich; c) 6.3.3.4.2: Verringerung der Anforderungen an polarisierende Sonnenschutzfilter. Gegenüber DIN EN 379:2009-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen in DIN EN ISO 16321-2 festgelegt; b) Prüfungen in DIN EN ISO 18526-2 und DIN EN ISO 18526-3 festgelegt; c) Verwendung der Prüfköpfe aus DIN EN ISO 18526-4 anstelle derer aus EN 960.

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