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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument ist anwendbar auf die folgenden Maschinengruppen: * angetriebene Handumreifungsgeräte; * halbautomatische Umreifungsmaschinen; * automatische Umreifungsmaschinen. Dieses Dokument gilt nicht für: * Umreifungswerkzeuge, bei denen die Bandspannung ausschließlich durch manuelle Betätigung erzielt wird; * Maschinen, die für die Nutzung mit Papierband vorgesehen sind; * handgehaltene motorbetriebene elektrische Umreifungswerkzeuge. Zu handgehaltenen motorbetriebenen elektrischen Umreifungswerkzeugen siehe EN 60745-2-18:2009 und EN 62841-1:2015. Dieses Dokument behandelt Sicherheitsanforderungen für Gestaltung, Transport, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Einstellung, Instandhaltung und Reinigung von Maschinen. Inwieweit Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse behandelt werden, ist in Anhang A angegeben. Dieses Dokument berücksichtigt nicht die folgenden Gefährdungen: * die Nutzung von Umreifungsmaschinen in explosionsgefährdeten Atmosphären; * die Gesundheits-, Sicherheits- oder Hygienegefährdungen in Zusammenhang mit den Produkten, die von den Maschinen umreift werden können; es sind jedoch allgemeine Ratschläge zu diesem Thema enthalten; * Gefährdungen in Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme von Umreifungsmaschinen. Gefährdungen in Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme von Umreifungsmaschinen werden nicht behandelt und daher ausgeschlossen, sind jedoch im Allgemeinen, sofern erforderlich, gemeinsam mit den geeigneten Maßnahmen, Teil der Betriebsanleitung. Dieses Dokument (DIN EN 415-8:2024) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 146 "Verpackungsmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird. Die folgenden wesentlichen Änderungen wurden vorgenommen: - der Anwendungsbereich umfasst nun Stichel-Umreifungsmaschinen; - handgehaltene motorbetriebene elektrische Umreifungswerkzeuge wurden aus dem Anwendungsbereich entfernt; - Sicherheitsanforderungen wurden so umformuliert, dass sie mit EN 415-10:2014 übereinstimmen; - die normativen Verweisungen wurden geändert, um die vielen Änderungen zu berücksichtigen, die an B1- und B2-Normen vorgenommen wurden. Zu den anderen Teilen von EN 415, Sicherheit von Verpackungsmaschinen, gehören: - Teil 1: Terminologie und Klassifikation von Verpackungsmaschinen und zugehörigen Ausrüstungen; - Teil 2: Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Packmittel; - Teil 3: Form-, Füll- und Verschließmaschinen; Füll- und Verschließmaschinen; - Teil 4: Palettierer und Depalettierer; - Teil 5: Einschlagmaschinen; - Teil 6: Paletteneinschlagmaschinen; - Teil 7: Sammelpackmaschinen; - Teil 9: Verfahren zur Geräuschmessung bei Verpackungsmaschinen, Verpackungslinien und Hilfseinrichtungen - Genauigkeitsklassen 2 und 3; - Teil 10: Allgemeine Anforderungen; - Teil 11: Ermittlung von Effizienz und Verfügbarkeit. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-29 AA "Umreifungsmaschinen (SpA CEN/TC 146/WG 10)" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Umreifungsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 415-8 Berichtigung 1:2016-12 , DIN EN 415-8:2011-06 .
Gegenüber DIN EN 415-8:2011-06 und DIN EN 415-8 Berichtigung 1:2016-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich umfasst nun Stichel-Umreifungsmaschinen; b) handgehaltene motorbetriebene elektrische Umreifungswerkzeuge wurden aus dem Anwendungsbereich entfernt; c) Sicherheitsanforderungen wurden so umformuliert, dass sie mit EN 415-10:2014 übereinstimmen; d) die normativen Verweisungen wurden geändert, um die vielen Änderungen zu berücksichtigen, die an B1- und B2-Normen vorgenommen wurden.