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Dieses Dokument ist anwendbar für die Herstellung und Ausgestaltung des Bergmännischen Risswerkes. Dieses Dokument legt die erforderlichen Zeichen, Begriffe und Kurzformen fest, die für die Darstellung von Bohrungen im betrieblichen Risswerk sowie in bergbehördlich vorgeschriebenen Rissen, Karten und Plänen zu verwenden sind. Dieses Dokument ist sowohl für über- als auch für untertägig angesetzte Bohrungen, soweit keine besonderen Regelungen getroffen werden, anwendbar. Dieses Dokument ist weiterhin auch für Bohrungen im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels anwendbar. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Grubenbaue. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-03-05 AA "Markscheidewesen" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau), Fachbereich 03 "Geodäsie, Geoinformation" erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21914-1:2005-10 .
Gegenüber DIN 21914-1:2005-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Begriff "Bohrlochriss" zusätzlich zu "Bohrlochbild" ergänzt; c) Begriff "NN-Höhe" durch "amtliche Höhe" ersetzt; d) Abschnitt für Begriffsdefinitionen ergänzt; e) Regelungen für die Darstellung der Komplettierung erweitert; f) Regelungen für die Darstellung des obertägigen Bohrlochabschlusses aufgenommen; g) Regelungen zur Darstellung von Verfüllungen ergänzt; h) Zeichen für Grundwasserleiter neu aufgenommen.