Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Vorgehensweise soll für die Zuweisung von Teileklassifizierungen in allen Bereichen der Luftfahrtindustrie, die AM für die Produktion von Teilen einsetzen, angewendet werden. Diese Vorgehensweise ist anwendbar auf alle in ISO/ASTM 52900 festgelegten AM-Technologien, die in der Luftfahrtindustrie zum Einsatz kommen. Diese Vorgehensweise soll verwendet werden, um eine Metrik für AM-Teile in nachgeordneten Dokumenten festzulegen. Diese Vorgehensweise soll nicht verwendet werden, um Kriterien für jedwede nachgeordnete Prozesse festzulegen, sondern um eine Metrik festzulegen, die diese Prozesse nutzen können. Die Teileklassifizierungsmetrik könnte von den Prozessen in den Bereichen Engineering, Beschaffung, zerstörungsfreie Inspektion, Prüfung, Qualifizierung oder Zertifizierung genutzt werden, die für additiv gefertigte Teile für die Luftfahrtindustrie verwendet werden. Das Klassifizierungsschema in dieser Vorgehensweise legt eine konsistente Methodik fest, um die Ausfallfolgen im Zusammenhang mit additiv gefertigten Teilen für die Luftfahrtindustrie zu definieren und zu kommunizieren. Diese Vorgehensweise soll nicht die Anforderungen und Definitionen der geltenden Verordnungen oder Richtlinien einschließlich unter anderem jener, die in Anhang A1 aufgeführt sind, ersetzen. Tabelle A.1.1, Tabelle A.1.2 und Tabelle A.1.3 dienen dem Abgleich der bestehenden Verordnungen und Leitlinien mit den vier Teileklassen, die in diesem Dokument festgelegt sind. Diese Gegenüberstellung sollte jedoch nicht als Angleichung der bestehenden Verordnungen untereinander verstanden werden. Das Material und/oder der Prozess haben im Allgemeinen keinen Einfluss auf die Ausfallfolgen eines Teils. Deshalb darf das in diesem Dokument definierte Klassifizierungsschema auch außerhalb des Bereichs der additiven Fertigung verwendet werden. Anwender dieses Dokuments sollten nicht davon ausgehen, dass dieses Dokument seitens der Regulierungsstellen als akzeptiertes Mittel zur Einhaltung der Vorschriften anerkannt wird. Dieses Dokument erhebt keinen Anspruch darauf, sämtliche gegebenenfalls bestehende Sicherheitsrisiken zu behandeln, die mit ihrer Anwendung in Zusammenhang stehen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieses Dokuments, vor der Anwendung geeignete Maßnahmen für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zu ergreifen und die Gültigkeit rechtlicher Einschränkungen zu ermitteln. Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit den international anerkannten Grundsätzen der Normung erarbeitet, die in der Entscheidung über die Grundsätze für die Entwicklung Internationaler Normen, Leitfäden und Empfehlungen des Ausschusses für technische Handelshemmnisse (TBT) der Welthandelsorganisation festgelegt sind. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 145-04-02 GA "Additive Fertigung - NWT, NAS & NL Gemeinschaftsarbeitsausschuss Metalle und Luft- und Raumfahrt" im DIN-Normenausschuss Werkstofftechnologie (NWT).