Norm-Entwurf
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument gilt für alle Einrichtungen, die dafür vorgesehen sind, Lade- und/oder Betriebsstrom von ICT-Schnittstellen über ICT-Drähte oder Kabel zu liefern und/oder zu empfangen. Es umfasst besondere Anforderungen an Stromkreise, die entworfen sind, um DC-Leistung über eine ICT-Schnittstelle von einer speisenden Einrichtung (PSE (3.2)) zu einer gespeisten Einrichtung (PD (3.3)) für Geräte zu übertragen, die Bemessungswerte für die Schnittstellen bei einer Spannung von nicht mehr als 60 V DC und PS2 oder PS3 verwenden. Sofern nicht anders angegeben, deckt dieses Dokument Folgendes nicht ab: Energiequellen mit Steckverbindern, die nicht mit einer lokalen ICT-Schnittstelle (3.9) oder einer entfernten ICT-Schnittstelle (3.11) verbunden sind; Energiequellen mit individuellen Steckverbindern, die nicht mit den üblichen ICT-Schnittstellenanschlüssen austauschbar sind; nicht statische Energiequellen (3.12), die mehrere PD (3.3) über einen einzigen Anschluss oder ein Kabel gleichzeitig mit Energie versorgen können; Energiequellen mit ausschließlich drahtloser Energieübertragung; Energiequellen, die ein drahtloses Kommunikationsprotokoll (3.10) verwenden, um die Energieübertragung über eine physische Kabelverbindung zu steuern. Fernspeisende Telekommunikationsschaltungen (RFT, englisch: remote feeding telecomunication) und andere spezielle Kommunikationstechnologien im Rahmen von IEC 63316. Typische Anwendungsbeispiele sind folgende Geräteschnittstellen: PoE, USB und HDMI.
Gegenüber DIN EN IEC 62368-3 (VDE 0868-3):2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Festlegung eindeutiger Anforderungen für lokale ICT-Schnittstellen (3.9) und entfernte ICT- Schnittstellen (3.11); b) Hinzufügung von Anforderungen für nicht statische Energiequellen (3.12), einschließlich zusätzlicher Schutzvorrichtungen für PS3; c) Hinzufügung von Schutzvorrichtungen des Protokolls (3.10) für über ein Datenpaket vereinbarte Energieversorgungssysteme (3.7); d) Hinzufügung von Anforderungen an Kabel.