Norm-Entwurf
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Dieses Dokument gilt für alle Schienenfahrzeuge, die im Vollbahnnetz mit Normalspurweite 1 435 mm und nominalen statischen vertikalen Radsatzlasten von bis zu 350 kN betrieben werden. Dieses Dokument kann darüber hinaus auch (ganz oder teilweise) anwendbar sein für: - Bahnsysteme mit abweichender Gleistrassierung, zum Beispiel Systeme städtischer Schienenbahnen und/oder - Bahnsysteme mit einer anderen Nennspurweite als 1 435 mm und/oder - nicht-öffentliche Bahnnetze und Fahrzeuge, zum Beispiel Bahnsysteme im Bergbau. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 087-00-02-02 UA "Fahrtechnik" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF).
Gegenüber DIN EN 14363:2022-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Dokument wurde vollständig restrukturiert, von einem Dokument zu einer aus fünf Teilen bestehenden Reihe; b) der Begriff "Abnahme" wurde im Titel sowie im Haupttext und den Anhängen der gesamten Dokumentenreihe in "Beurteilung" geändert; c) Grenzwerte und Verfahren für Güterwagen und Lokomotiven, nominale statische Radsatzaufstandskräfte bis zu 350 kN wurden eingeführt; d) Referenzwerte wurden für die Gleisbeanspruchungsparameter Bmax, Bqst und Ymax eingeführt; e) für die Validierung von Fahrzeugmodellen nach dem Validierungsverfahren 2 wurden gewichtete Standardabweichungen eingeführt, damit nicht die gleiche Anzahl an Abschnitten in jedem Prüfbereich nötig ist; f) Tabelle U.1 wurde im Hinblick auf den Textumfang des vereinfachten Verfahrens für einige Parameter modifiziert und in prEN 14363-4:2025, Tabelle J.1 und Tabelle J.2 geändert; g) Bewertungsverfahren und Beurteilungskriterien für niederfrequente Fahrzeugkastenbewegung (LFBM), einschließlich der Definition eines separaten Prüfbereichs, wurden entwickelt; h) die Berechnung der Rollmomentkompensation in Verbindung mit dem Prüfverfahren 2 gegen Entgleisen auf Gleisverwindungen wurde modifiziert; i) im Prüfbereich 1 müssen Prüfungen nur bis zu einer Prüfgeschwindigkeit von Vadm durchgeführt werden; j) die Verweisung auf eine Prüfung unter Druckkräften in Längsrichtung (LCF) wurde entfernt; k) der vorherige informative Anhang I (jetzt prEN 14363-4:2025, Anhang B), der behandelt, wann und wie instrumentierte Radsätze positioniert werden müssen, wurde weiterentwickelt; l) Befreiungsregeln für stationäre Prüfungen für die Befreiung von Prüfungen wurden entwickelt; m) Fahrzeuge mit einer maximal zulässigen Geschwindigkeit Vadm ≤ 60 km/h und einer PF0 < 250 kN waren zuvor von der dynamischen Prüfung befreit. In prEN 14363-4:2025, 4.1, wurde hinzugefügt, dass bestimmte Funktionsprüfungen für solche Fahrzeuge notwendig sind; n) die Definition des Sicherheitsfaktors (λ) wurde so modifiziert, dass sie in bestimmten Fällen nur auf Teilsysteme des Fahrzeugs anwendbar ist, prEN 14363-5:2025, Anhang J.2; o) prEN 14363-4, Anhang J (zuvor Anhang U), wurde von informativ in normativ geändert; p) es wurde geklärt, dass die Validierung eines Modells für Gleiskräfte, auch wenn diese nicht gemessen werden, unter bestimmten Umständen in prEN 14363-5:2025, 8.3.3.3.3.1 und 8.3.3.3.3.2 zulässig sind.