Asphalt - Prüfverfahren - Teil 23: Bestimmung der indirekten Zugfestigkeit von Asphalt-Probekörpern; Deutsche und Englische Fassung prEN 12697-23:2025

Norm-Entwurf

DIN EN 12697-23:2025-03 - Entwurf

Asphalt - Prüfverfahren - Teil 23: Bestimmung der indirekten Zugfestigkeit von Asphalt-Probekörpern; Deutsche und Englische Fassung prEN 12697-23:2025

Englischer Titel
Bituminous mixtures - Test methods - Part 23: Determination of the indirect tensile strength of bituminous specimens; German and English version prEN 12697-23:2025
Erscheinungsdatum
2025-02-21
Ausgabedatum
2025-03
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
21

ab 58,30 EUR inkl. MwSt.

ab 54,49 EUR exkl. MwSt.

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Erscheinungsdatum
2025-02-21
Ausgabedatum
2025-03
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
21
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3603928

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung der indirekten Zugfestigkeit (Spaltzugfestigkeit) von zylindrischen Asphalt-Probekörpern fest. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-10-10 AA "Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).

Inhaltsverzeichnis

ICS

93.080.20

DOI

https://dx.doi.org/10.31030/3603928
Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 12697-23:2018-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 5.3 die Formulierung "auf ±0,2 kN" geändert in "auf 0,1 kN mit einer Fehlergrenze von 0,2 kN"; b) 5.4 geändert zu: "Thermostatisch geregeltes Wasserbad oder thermostatisch geregelte Luftkammer, das bzw. die in der Lage ist, die Temperatur im Umfeld der Probekörper auf der Prüftemperatur ±1 °C zu halten."; c) 7.1 und 7.2 wurden gelöscht und deren Inhalte unter Abschnitt 7 zusammengeführt. Folgender Absatz wurde ergänzt: "Der Probekörper muss auf die nach Abschnitt 8 ausgewählte Prüftemperatur gebracht werden. Die Fehlergrenze beträgt 1 °C."; d) in Abschnitt 8 wurde der erste Absatz gelöscht: "Sofern nicht an anderer Stelle anders festgelegt, muss die Prüftemperatur (10 ± 2) °C betragen." Er wurde ersetzt durch: "Als Prüftemperatur muss ein Wert zwischen +5 °C und +25 °C gewählt werden."; e) Abschnitt 8, 2. Absatz: die letzten beiden Sätze wurden gelöscht und der erste Satz wurde als ANMERKUNG umformuliert; f) in 9.1 wurde der folgende Absatz gelöscht: "Die Prüfmaschine muss in einen Raum mit einer Temperatur zwischen 15 °C und 25 °C gebracht werden."; g) in Abschnitt 10 die Rundung von ITS auf den nächsten kPa-Wert anstatt auf drei signifikante Stellen geändert; h) Dokument redaktionell überarbeitet.

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